Ob Ihr eine Hochzeitssängerin live engagiert oder den Hochzeitsmarsch von der Playlist spielt - besser vorher informieren über Musik & Hochzeit - GEMA-Gebühren bei Hochzeitsfeiern
Ob Hochzeitssängerin live oder Hochzeitsmarsch vom Band - ein nicht ganz unwichtiges Thema im Zusammenhang mit Musik und Hochzeit: GEMA-Gebühren bei Hochzeitsfeiern
Das Thema GEMA auf Hochzeiten und privater Feier ist oft Terrain für gefährliches Halbwissen.
Als Ausgangspunkt möchte ich den Grundsatz zitieren, den die GEMA selbst in einem Begrüßungsvideo auf ihrer Rubrikseite MUSIKNUTZER einsetzt : "Musiknutzung im privaten Kreis ist umsonst."
Zu erklären, wann Musikgebrauch "öffentlich wird" wird im Verlauf des kurzen Videos versucht.
Darin heißt es, laut § 15 Urheberrecht "ist jede Musiknutzung öffentlich, in der mindestens 2 Leute Musik hören, die nicht miteinander verwandt oder eng befreundet sind".
Im Blog der Anwaltskanzlei Stämmler aus Jena ist dazu zu lesen:
Maßgebliches Kriterium sind die engen persönlichen Beziehungen zwischen den teilnehmenden Personen. (...)Diese Verbundenheit liegt regelmäßig bei familiären oder freundschaftlichen Verhältnissen vor. Grundsätzlich egal ist dabei die Anzahl der Personen, solange die persönliche Verbundenheit vorliegt. (...)
GEMA-Gebühren ja oder nein?
So kann die persönliche Verbundenheit auch bei einer Hochzeit mit 600 Personen vorliegen, wenn ein Teil der Hochzeitsgesellschaft von Braut, der andere vom Bräutigam kommt (GRUR-RR 2009, 166, 167 – Türkische Hochzeit).
Aber Achtung: Wenn nicht alle Gäste das Brautpaar kennen fallen im Umkehrschluss GEMA-Gebühren an. Die reine Deklaration einer Veranstaltung als „privat“ reicht jedenfalls nicht aus. Der Veranstalter muss die persönlichen Beziehungen beweisen. Das kann auf einer Hochzeit etwa durch eine Gästeliste erfolgen.
Als Faustregel gilt: Je "offener" der geplante Teilnehmerkreis, desto eher fallen GEMA-Gebühren an. Sollten nur Verwandte und Freunde an der geplanten Veranstaltung teilnehmen und ist dies über eine enge Gästeliste nachweisbar werden in der Regel keine GEMA-Gebühren fällig.
Wer eine Veranstaltung plant sollte sich vorher über GEMA-Gebühren Gedanken machen. Das gilt für jede Veranstaltung, auf der Musik gespielt wird nicht nur bei Hochzeiten. Im Idealfall hat eure Hochzeitslocation einen Rahmenvertrag mit der GEMA, weil dort regelmäßig Events mit Musik abgehalten werden, dann ist die Sache einfach für euch. Solltet ihr aber alles für die Hochzeit selbst organisieren denkt bitte an diesen Punkt und lasst euch da ggfs. professionell beraten.
Liebe Hochzeitspaare, bitte bedenkt bei der Planung Eurer Hochzeit:
Dieser Blog kann selbstverständlich keine rechtliche Beratung zu diesem Thema ersetzen. Er soll euch lediglich etwas sensibilisieren und erste Hinweise geben, um spätere Rechtsstreitigkeiten möglicherweise zu vermeiden. Wenn Ihr ganz sicher gehen wollt, alles rechtlich sauber geregelt zu haben, informiert euch bitte z.B. mit anwaltlicher Hilfe...
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